Datenschutz DS-GVO
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 25. Mai 2018 in Kraft
- Sie verpflichtet Unternehmen ein Datenschutzmanagement einzuführen.
- Das den Schutz personenbezogenen Daten in Unternehmen sicherstellen soll.
- Sinn und Zweck des Datenschutzes ist das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung.
- Dazu gehört der Schutz vor einer missbräuchlichen Nutzung seiner personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung, Erhebung und Speicherung.
- Unternehmensdaten, wie z.B. Bilanzdaten einer Aktiengesellschaft oder GmbH sind hiervon nicht betroffen.
Wir stellen den externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß den Anforderungen nach dem BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz).
Das hat viele Vorteile für Sie:
- durch Mehrfachbestellung von anderen Organisationen über den DSB lernen
- den gesetzlichen Anforderung nachkommen
- keine Fortbildungskosten
- immer verfügbar auf Anforderung
- keinen Kündigungsschutz eines internen DSB
- Haftungsübernahme (DLInfoV)
- klare Auftragskosten
- durch unternehmerische Denkweise hohe Kosten/Nutzen Leistung
- Wir retten mehr Geld als wir kosten.
Wir unterstützen auch interne vorhandene Datenschutzbeauftragte, z.B. bei der …
- Durchführung der geforderten Mitarbeiter-Datenschutz-Sensibilisierungen
- Erarbeitung von rechtssicheren Dokumenten (Verfahrensrichtlinie, VEWA, …)
- Unterstützung bei der Vorabkontrolle bzw. Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA)
- Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOM)
Klassische Aufgabenstellungen sind dabei
- Datenschutzberatung
- Erstellung von Datenschutzrichtlinien
- Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Datenschutzprüfung
- Datenschutz-Audits
- Datenschutzsiegel
- Mitarbeiterschulungen, Sensibilisierungen
Seminare und Schulungen
Verschaffen Sie sich zunächst einen Einblick und dann so schnell wie möglich einen Durchblick.
Wenn Sie die DS-GVO in Ihrem Betrieb nicht umsetzen, dann ist das so als würden Sie Ihr Fahrzeug ohne "Betriebserlaubnis" führen. Wie im Straßenverkehr auch, drohen hohe Bußgeldstrafen bei Vertößen gegen die DS-GVO und bei Datenschutzverletzungen. Wir Schulen und unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter und führen Ihren Betrieb gemeinsam mit Ihnen als Verantwortlicher, zur DS-GVO Konformität. Gerne senden wir Ihnen unser Angebot mit Terminen zu den folgenden Maßnahmen:
- DS-GVO Einführungsvortrag und Sensibilisierung
- DS-GVO Bestandsaufnahme / Ist-Standsanalyse (Datenschutz- und IT Sicherheits-Basis-Audit)
- DS-GVO Starter Workshop zu:
- Kapitel III Rechte der Betroffenen, Art. 15-21
- Kapitel IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter, Art. 28 und 30
- Datenschutzerklärung und Impressum für Ihre Webseite
Einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung können Sie mit dem Kontaktformular anfragen.